• legale Schlupflöcher zum Steuern sparen
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Erbschaftssteuer bei Immobilien umgehen: Das sind die legalen Schlupflöcher

Wer die richtigen Bedingungen kennt, kann die Erbschaftssteuer bei Immobilien umgehen. Ich gebe Ihnen wertvolle Tipps.

Wem nach dem Tod eines Freundes, eines Familienmitglieds oder einer anderen Person ein Objekt mit einem beträchtlichen Wert vererbt wird, muss dafür in Deutschland eine Steuer an den Staat bezahlen. Je nach Grad der familiären Nähe kommen die Erben in den Genuss eines Freibetrags, für den keine Abgaben fällig sind.

Bei Immobilien können die Freibeträge aufgrund des hohen Wertes schnell überschritten werden. Doch das bedeutet nicht automatisch, dass die Steuern gezahlt werden müssen. Mit einer Selbstverpflichtung ist es nämlich möglich, die Erbschaftssteuer bei Immobilien zu umgehen. Sofern Ehepartner oder Kinder sich dazu entscheiden, mindestens zehn Jahre lang in der Immobilie oder der Wohnung zu leben, brauchen sie die Steuer nicht zu zahlen. Bei einem vorzeitigen Auszug wird sie hingegen rückwirkend fällig. Weitere Kriterien für die Begünstigung sind an die Wohnfläche gekoppelt: Bei einer Vererbung des Elternhauses darf diese nicht größer als 200 Quadratmeter sein.

So können Sie die Erbschaftssteuer vermeiden:

Wertermittlung, Exposee Erstellung, Organisation des Verkaufs

Zielgerichtete Ansprache potenzieller Käufer in Bad Aibling

Administration bei komplexen Besitzverhältnissen

Erhalten Sie eine Bewertung Ihrer Immobilie vorab

Immobilie verschenken

Zu Lebzeiten die Schenkung einer Immobilie oder eines Hauses organisieren

In welchen Fällen eine steuerfreie Übertragung möglich ist, hängt auch von anderen Faktoren ab. So muss das Objekt nicht als Zweitwohnsitz oder als Ferienwohnung genutzt werden. Ich berate Sie gerne dabei, wie Sie die Voraussetzungen erfüllen können, um die Wohnung oder das Haus ohne Steuerabgaben zu erhalten. Mit den geltenden Gesetzen bin ich bestens vertraut, sodass ich stets individuelle Lösungen in Betracht ziehen kann, die in bestimmten Sonderfällen gelten. Manchmal ist es nämlich sinnvoll, eine Schenkung einer Immobilie oder eines Hauses mit einer Erbschaft zu kombinieren. Unter Umständen kann der Umfang einer Erbschaftssteuer dadurch verringert werden, dass ein Objekt zunächst an einen nahestehenden Verwandten verschenkt wird, um einen näheren Verwandtschaftsgrad für die Erbschaft zu erzielen. Auch eine Änderung der Lebensverhältnisse – beispielsweise durch eine Hochzeit – kann in Betracht gezogen werden. Solche Umwege bedürfen allerdings einer guten Planung. Sie sollten deswegen schon zu Lebzeiten mit dem nötigen Vorlauf in Betracht gezogen werden, um sich gezielt auf alle Eventualitäten vorzubereiten.

Haus an Kind verschenken: So sichern Sie sich Ihre Vorteile

Sollten Sie vorhaben, Ihr Haus an ein Kind zu verschenken, bedeutet das nicht, dass Sie es unmittelbar mit dem Inkrafttreten der Überschreibung abgeben müssen. Sie haben die Möglichkeit, im Schenkungsvertrag mehrere Klauseln zu definieren, die durch den nachfolgenden Besitzer zwingend eingehalten werden müssen. Durch die Vertragsgestaltung können Sie ein lebenslanges Wohnrecht beanspruchen, eine Einmalzahlung verlangen oder eine sogenannte Leibrente beschließen. Ich kläre Sie über die Möglichkeiten auf und erörtere Ihnen die Vor- und Nachteile der zur Verfügung stehenden Optionen. Sobald wir gemeinsam eine für Sie zufriedenstellende Lösung ausgearbeitet haben, bereite ich zuverlässig die erforderlichen Unterlagen vor, damit Sie sich nicht um diese Details zu kümmern brauchen.

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Schenkungssteuer

Schenkungssteuer bei einem Haus durch Stückelung vermeiden

Übrigens, ein Haus einfach zu verschenken, um Steuerabgaben zu sparen, funktioniert nicht wie vielleicht gehofft. Denn für eine Schenkung gelten ähnliche Regeln wie bei einer Vererbung. Auch in diesem Fall muss sich der neue Eigentümer dazu verpflichten, mindestens zehn Jahre seinen Hauptwohnsitz in der übertragenen Immobilie zu führen. Eine weitere Analogie zu einer Erbschaft ist, dass sich die Schenkungssteuer für ein Haus unter bestimmten Voraussetzungen umgehen lässt. Denn im Falle einer Schenkung an einen Ehepartner, Lebenspartner oder an ein Kind kann von dem Recht Gebrauch gemacht werden, dass sich der steuerfreie Schenkbetrag von 500.000 Euro (Partner) beziehungsweise 400.000 Euro (Kind) alle zehn Jahre erneuert. Wenn Sie früh genug mit der Übertragung Ihrer Immobilie an ein Familienmitglied beginnen, können Sie diese über mehrere Zyklen weitergeben, ohne dass der Empfänger Steuern dafür zahlen muss.

Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Seite!

Rund um das Thema Immobilien stehe ich Ihnen mit meinem Wissen und der Erfahrung gerne beratend zur Verfügung!

Erbengemeinschaft

Haus oder Immobilien erben: Ich unterstütze Sie beim Verkauf

Häufig werden vererbte Wohnobjekte von den Begünstigten selbst genutzt. Doch manchmal kann es auch sein, dass Personen, die ein Haus oder eine Immobilie erben, selbst keine Verwendung für das Objekt haben. Sollte das bei Ihnen der Fall sein, übernehme ich für Sie gerne die Vermarktung. Ich inseriere es über die etablierten Vertriebskanäle als Kauf- oder Mietsache, sodass ich rasch in der Lage bin, geeignete Nutzer zu finden und Ihnen dabei wichtige Arbeit abzunehmen. Zögern Sie nicht, Kontakt mit mir aufzunehmen, wenn Sie in diesem Bereich Bedarf haben. So können Sie einen langen und ertraglosen Leerstand vermeiden.

So helfe ich Ihnen bei einer Erbschaft oder Schenkung:

Rechtzeitige Vorbereitung der Vorgänge

Strukturierte Analyse des jeweiligen Falls
Bewertung unterschiedlicher Möglichkeiten zur Vermeidung von Steuerabgaben